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Anbaugeräte

Kennzeichnungspflicht für Anbaugeräte: Das gilt national und international.

Landwirtschaftsmaschine mit rot-weißen Warntafeln auf einer Landstraße bei Sonnenschein

Gesetzliche Vorgaben für Anbaugeräte in der Land- und Forstwirtschaft

Ein Anbaugerät in der Land- und Forstwirtschaft ist ein Gerät, das an eine Zugmaschine (z. B. ein Traktor) angebaut werden kann. Vor dem Gesetz gilt es als Fahrzeug und muss entsprechend zugelassen werden. Diese Zulassung kann für zwei Reichweiten erfolgen: national und international. Dabei gelten unterschiedliche Anforderungen an die Kennzeichnung der Anbaugeräte:

a) Deutschland: Für die nationale Zulassung im deutschen Raum müssen die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) eingehalten und Warntafeln nach DIN 11030 angebracht werden. Alternativ können die Warntafeln auch der Warntafeln nach ECE 70 Klasse 5 entsprechen.

b) Europa: Für die Zulassung durch die EU müssen die Vorgaben der ECE-Regelung 86 bezüglich der Beleuchtungseinrichtungen eingehalten und Warnmarkierungen (selbstklebende Folienzuschnitte) nach ECE 104 Klasse F direkt auf das Fahrzeug verklebt werden. Alternativ dazu können auch Warntafeln nach ECE 70 Klasse 5 angebracht werden.

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