Wissenswertes zu Warntafeln
Lesen Sie nachfolgend für welche Einsatzbereiche die Anbringung von Warntafeln an Fahrzeugen Pflicht ist und welche verschiedenen Ausführungen es gibt.
Die verschiedenen Einsatzbereiche von Warntafeln an Fahrzeugen
ADR-Tafeln zur Kennzeichnung von Gefahrguttransporten
Transportfahrzeuge mit gefährlichen Gütern werden mittels orangefarbener Warntafeln gekennzeichnet. Die Verwendung dieser ADR-Schilder ist unter anderem im Europäischen Übereinkommen zum internationalen Gefahrguttransport auf der Straße und auf nationaler Ebene in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt geregelt.
In beiden Vorschriften wird der Gebrauch von rechteckigen, orangefarbenen Warntafeln vorgeschrieben, die dem Querformat 300 mm × 400 mm entsprechen müssen. Bei Platzmangel reicht das Format 120 mm × 300 mm.
Auf den Warntafeln wird anhand eines zweistelligen Nummerncodes angezeigt, welches Gefahrgut transportiert wird. Dadurch erhalten Rettungskräfte und Fachpersonal im Ernstfall wichtige Hinweise zur Art der Gefahrenquelle und zur Zusammensetzung der Ladung.
A-Tafeln zur Kennzeichnung von Abfalltransporten
Im innerörtlichen Straßenverkehr unterliegen auch Abfalltransportfahrzeuge der Kennzeichnungspflicht durch Warntafeln. Abfalltransporter sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Abfallgesetz (AbfG) und Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) ebenfalls mit Warnschildern zu kennzeichnen.
Die beim Transport von Abfällen zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen mit zwei rechteckigen, reflektierenden weißen Warntafeln mit einer Größe von 300 mm × 400 mm versehen sein. Die A-Schilder müssen in schwarzer Farbe die Aufschrift „A“ tragen, mit einer Buchstabenhöhe von 20 cm und einer Schriftstärke von 2 cm.
Die Warntafeln sind während der Beförderung vorn und hinten am Fahrzeug, senkrecht zur Fahrzeugachse und nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn, deutlich sichtbar anzubringen.
Warntafeln für land- und forstwirtschaftliche Transporte
Für überlange oder überbreite Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft ist der Gebrauch rot-weißer Warntafeln gemäß DIN 11030 vorgesehen. Demzufolge müssen Anbaugeräte und angehängte Arbeitsgeräte durch Warntafeln kenntlich gemacht werden.
Nach den Vorschriften der StVZO dürfen am Umriss der Fahrzeuge keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
Ein rot-weißes Warnschild dient hier als Abschluss des Ladungsüberhangs. Dabei ist die Richtung der Streifenzeichnung zu beachten: Die Streifen müssen immer so nach außen und unten zeigen, dass in der oberen Ecke der Warntafel bei Überbreite ein rotes Dreieck zu sehen ist.
Parkwarntafeln
Kraftfahrzeuge ab 3,5 t sowie Anhänger, die innerhalb geschlossener Ortschaften abgestellt werden, sind laut § 17 Abs. 4 Satz 3 StVO zusätzlich mit einer Parkwarntafel gemäß § 51c StVZO zu sichern.
Die Nachtparkwarntafeln müssen vorn und hinten am Fahrzeug beziehungsweise Anhänger auf der der Straße zugewandten Seite angebracht werden.
Die rot-weißen Nachtparkwarntafeln gibt es in zwei Größen: Form A mit 423 mm × 423 mm und Form B mit 282 mm × 282 mm. Sie sind als starre oder klappbare Tafeln erhältlich.
Spanien- und Italienwarntafeln
In Spanien und Italien müssen Fahrzeuge mit überstehenden Ladungen mit speziellen rot-weißen Warntafeln markiert werden. Dies betrifft zum Beispiel Wohnmobile mit Heckträgern für Fahrräder.
Warntafeln für Fahrzeuge mit Überlänge oder Überbreite
Gemäß StVZO müssen Fahrzeuge mit überstehenden Ladungen sowie überbreite oder überlange Fahrzeuge mit reflektierenden Warntafeln markiert werden.
Schulbusschilder
Schulbusse mit mehr als sechs Personen einschließlich Fahrer müssen mit einem entsprechenden orange-schwarzen Schild gekennzeichnet werden. Die BOKraft, also die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, regelt die Merkmale dieser Schilder.